Distickstoffmonoxid medicAL für medizinische Zwecke
Seit dem 01. Juli 2019 ist das Arzneimittel Distickstoffmonoxid medicAL für medizinische Zwecke verschreibungspflichtig. Die Abgabe erfolgt daher ausschließlich an bezugsberechtigte Apotheken, Krankenhäuser und Ärzte zu rein medizinischen Zwecken.
NEU für Zahnärzte: Bitte beachten Sie, dass wir seit Dezember 2022 Distickstoffmonoxid medicAL 100% (V/V) speziell für die Zahnmedizin anbieten.